EMBMV: Philatelie erklärt: Postgerechtsame
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hbss
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Philatelie erklärt: Postgerechtsame #10476
Philatelie erklärt: Postgerechtsame
Nicht nur die Post verteilt Briefe. Auch Privatfirmen dürfen das, manchmal.
Geregelt wird das über die Postgerechtsame. Das bedeutet, der Landesherr hat das Recht
verliehen, Postverbindungen einzurichten.
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Hinweis:
Abbildungen von Objekten (z.B. Münzen und Briefmarken) entsprechen nicht der
Originalgröße und Farben des Original-Objektes. Auch die allgemeine Gestaltung
der Computer-Bilder können vom Original Objekt abweichen!
Rechtlicher Hinweis: Die Informationen auf dieser Webseite erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit!
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