EMBMV: Philatelie erklärt: Postgeheimnis
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hbss
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Philatelie erklärt: Postgeheimnis #10464
Philatelie erklärt: Postgeheimnis
Briefe, und alle Botschaften, die per Telefon oder Brief verschickt werden, unterliegen dem
Postgeheimnis. Wer es bricht, wird bestraft. So einfach ist das nicht, es gibt jede
Menge Ausnahmen und Sonderregelungen. Allein das Kapitel "Vollmacht" ist
hochkompliziert. Die Betriebszweige der Post, wie zum Beispiel die Postsparkasse, haben
eigene Geheimhaltungsbestimmungen.
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Hinweis:
Abbildungen von Objekten (z.B. Münzen und Briefmarken) entsprechen nicht der
Originalgröße und Farben des Original-Objektes. Auch die allgemeine Gestaltung
der Computer-Bilder können vom Original Objekt abweichen!
Rechtlicher Hinweis: Die Informationen auf dieser Webseite erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit!
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