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EMBMV: Philatelie erklärt: Behandlungsgebühr

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hbss
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hbss
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» Philatelie erklärt: Behandlungsgebühr #3296

Philatelie erklärt: Behandlungsgebühr
Seien Sie froh, wenn Sie keine Behandlungsgebühr bezahlen müssen. Wenn Ihnen der Begriff "Behandlungsgebühr" etwas altertümlich vorkommt, dann haben Sie recht. Denn der Begriff und auch die Gebühr selbst sind so gut wie ausgestorben. Wann wird die Behandlungsgebühr erhoben. Wie gesagt, heutzutage gibt es das genau so selten wie Telegramme. Aber vor allem in den 60er Jahren in der DDR war das eine häufige Dienstleistung. Mit der Behandlungsgebühr wurden Sonderleistungen der Post abgegolten, wie zum Beispiel eine Bahnhofssendung oder eine Wertsendung. Da diese Objekte speziell transportiert worden sind, und der Post dafür Kosten entstanden sind, deswegen musste der Kunde dafür eine Gebühr löhnen.

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