EMBMV: Philatelie erklärt: Behandlungsgebühr
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Philatelie erklärt: Behandlungsgebühr #3296
Philatelie erklärt: Behandlungsgebühr
Seien Sie froh, wenn Sie keine Behandlungsgebühr bezahlen müssen. Wenn Ihnen der
Begriff "Behandlungsgebühr" etwas altertümlich vorkommt, dann haben Sie
recht. Denn der Begriff und auch die Gebühr selbst sind so gut wie ausgestorben.
Wann wird die Behandlungsgebühr erhoben. Wie gesagt, heutzutage gibt es das genau so
selten wie Telegramme. Aber vor allem in den 60er Jahren in der DDR war das eine häufige
Dienstleistung. Mit der Behandlungsgebühr wurden Sonderleistungen der Post abgegolten,
wie zum Beispiel eine Bahnhofssendung oder eine Wertsendung. Da diese Objekte speziell
transportiert worden sind, und der Post dafür Kosten entstanden sind, deswegen musste der Kunde
dafür eine Gebühr löhnen.
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